Dies sind Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf max. 12000 kg betragen.
Vorbesitz: Klasse C1Mindestalter: 18 Jahre