Klasse B

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Die wichtigstens Inhalte auf einem Blick:

Damit dürft Ihr mehrspurige Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg fahren. Mit der Schlüsselzahl 197 dürft Ihr die Ausbildung und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug fahren und nach bestehen der Prüfung trotzdem Schaltfahrzeuge fahren. Lediglich eine Schaltkompetenz von 10 Unterrichtseinheiten muss mit unseren Fahrlehrern durchgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre, oder 17 Jahr für „Begleitetes Fahren mit 17“

Eingeschlossene Klassen: AM, L